Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Design, Videoschnitt & digitale Medien (B2B & B2C)


Anbieter & Vertragspartner (Impressum):
Citronniers AG
Stampfenbachstrasse 5
8001 Zürich
Schweiz
E-Mail: ruffydesign@citronniers.ch
(nachfolgend als „Agentur" oder „Anbieter" bezeichnet)
Geltungsbereich: Diese AGB sind auf das schweizerische Obligationenrecht (OR) abgestimmt und regeln alle Aufträge in den Bereichen Grafikdesign, Videoschnitt, Social-Media-Assets sowie Discord- und FiveM-Strukturen für das Geschäftsjahr 2026.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Citronniers AG und dem Kunden. Sie umfassen sämtliche angebotenen digitalen Dienstleistungen, insbesondere (aber nicht abschließend): Erstellung von Server-Logos, Bannern, UI-Designs, Overlays, Einrichtung von Discord- und FiveM-Servern, allgemeine Social-Media-Designs sowie professionellen Videoschnitt und Postproduktion.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von der Agentur ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Briefing

(1) Alle Angebote der Agentur (z. B. auf Social Media, Discord-Servern oder der Website) sind freibleibend. Ein verbindlicher Vertrag im Sinne von Art. 1 ff. OR (sowie je nach Leistungsart Art. 363 ff. OR für Werkverträge) kommt erst durch die schriftliche Annahme der Offerte und die Bestätigung durch den Kunden zustande.

(2) Grundlage für die Leistungserbringung ist das vom Kunden zur Verfügung gestellte Briefing sowie das von ihm angelieferte Rohmaterial (z. B. Video-Footage, bestehende Logos). Der Kunde ist verpflichtet, Anforderungen klar und vollständig zu kommunizieren.

§ 3 Mitwirkungspflichten und Rechte Dritter

(1) Der Kunde stellt sicher, dass ihm für sämtliche der Agentur zur Verfügung gestellten Materialien (Bilder, Schriften, Audio- und Videodateien) die erforderlichen Urheber-, Nutzungs- und Bearbeitungsrechte zustehen.

(2) Der Kunde stellt die Agentur von jeglichen Ansprüchen Dritter (inklusive Rechtsverfolgungskosten) vollumfänglich frei, die aufgrund der vertragsgemässen Nutzung der vom Kunden gelieferten Materialien erhoben werden.

§ 4 Leistungsumfang, Videoschnitt und Korrekturschleifen

(1) Der exakte Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Offerte. Soweit nicht anders vereinbart, beinhaltet der Preis zwei (2) Korrekturschleifen (Revisionen). Dies umfasst Detailanpassungen am eingereichten Entwurf, jedoch keine grundlegende konzeptionelle Neuausrichtung nach bereits erfolgtem Arbeitsbeginn.

(2) Besonderheit Videoschnitt: Bei Videoproduktionen umfasst eine Revision kleinere Schnittanpassungen, Farbkorrekturen (Color Grading/LUTs) oder Audio-Ducking-Korrekturen. Ein vollständiger Neuschnitt oder das nachträgliche Einreichen von umfangreichem neuem Rohmaterial durch den Kunden gilt als neuer Auftrag und wird nach Aufwand abgerechnet.

(3) Nach Ausschöpfung der inkludierten Korrekturschleifen werden weitere Anpassungen nach vorheriger Absprache mit dem aktuellen Stundensatz der Agentur in Rechnung gestellt.

§ 5 Preise, Währung und Zahlungsbedingungen

(1) Währung und Steuern: Alle von der Agentur angegebenen Preise verstehen sich in Euro (EUR / €). Sämtliche Preise sind als Endpreise (Bruttopreise) zu verstehen und enthalten bereits die geltende Schweizer Mehrwertsteuer (MWST).

(2) Die Agentur arbeitet bei Neukunden und digitalen Projekten grundsätzlich auf Basis von Vorkasse (100 %) oder einer Anzahlung (mindestens 50 %) vor Projektbeginn. Die Restzahlung ist unmittelbar nach der finalen Abnahme durch den Kunden fällig.

(3) Die Zahlungsabwicklung erfolgt in Euro über die von der Agentur zur Verfügung gestellten Zahlungsmittel. Etwaige anfallende Wechselkursgebühren oder länderspezifische Transaktionskosten der Zahlungsdienstleister (z.B. bei Zahlungen aus dem Nicht-EU-Ausland) trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart.

(4) Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den erstellten Werken bei der Agentur.

§ 6 Urheberrecht und Nutzungsrechte (URG)

(1) Die von der Agentur erstellten Designs, Videos und digitalen Strukturen sind geistiges Eigentum der Agentur und durch das Schweizerische Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) geschützt.

(2) Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck (z. B. Nutzung auf dem FiveM-Server, Social-Media-Kanälen oder Discord).

(3) Quelldateien: Das Nutzungsrecht erstreckt sich nur auf die finalen Export-Dateien (z. B. .MP4, .PNG, .JPG). Die Herausgabe offener Projektdateien (z. B. Premiere Pro Projektdateien, .PSD, .AI) ist standardmässig nicht geschuldet. Wird die Übergabe von Quelldateien gewünscht, erfordert dies eine separate Vereinbarung und ein Buy-Out-Honorar.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

(1) Die Agentur verpflichtet sich zur sorgfältigen Ausführung der übertragenen Arbeiten. Mängel an den gelieferten Werken sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Auslieferung, schriftlich zu rügen.

(2) Ästhetische Präferenzen (Nichtgefallen des Designs oder Schnittstils) stellen keinen Mangel dar, sofern sich die Agentur an das ursprüngliche Briefing gehalten hat.

(3) Die Haftung der Agentur für vertragliche, ausservertragliche oder sonstige Schäden wird – unabhängig vom Rechtsgrund – auf grobe Fahrlässigkeit und Absicht beschränkt (Art. 100 OR).

§ 8 Vertragsauflösung und Rücktritt

(1) Da im Schweizer Recht kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Verträge über digitale Massanfertigungen existiert, sind getätigte Buchungen und Anzahlungen verbindlich.

(2) Tritt der Kunde vorzeitig vom Vertrag zurück (gemäss Art. 377 OR), so hat er die bis dahin geleistete Arbeit vollumfänglich zu vergüten. Die Agentur ist berechtigt, mindestens 50 % des vereinbarten Gesamthonorars als Aufwandsentschädigung einzubehalten oder in Rechnung zu stellen.

§ 9 Datenschutz (revDSG)

(1) Die Agentur bearbeitet Personendaten des Kunden unter strikter Einhaltung des Totalrevidierten Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG), welches in seiner aktuellen und verschärften Fassung vollumfänglich Anwendung findet. Daten werden nur erhoben und gespeichert, soweit dies für die Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung und Kommunikation zwingend notwendig ist. Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.

§ 10 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

(1) Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(2) Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den darauf basierenden Verträgen ist Zürich, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände für Konsumenten bleiben vorbehalten.